Wieviel Gage kann ich verlangen?

  • Posted on: 28 January 2020
  • By: Eileen Möller

Generell sind verschiedene Varianten zu unterscheiden, wie ein Auftrittshonorar gezahlt wird. Spenden “auf Hut” gehen in der Regel zu 100 % an die auftretenden Künstler*innen. Bei einer prozentualen Beteiligung an den Eintrittsgeldern sind 50 - 70 % für die Musiker*innen üblich. Wird ein Auftrittsort gemietet, müssen von den Veranstalter*innen nicht nur die Mietkosten, sondern auch Abgaben wie GEMA und KSA, gegebenenfalls Umsatzsteuer auf die Ticketverkäufe und andere Kosten getragen werden. Oft ist es in diesem Falle normal, dass den Musiker*innen je nach Bekanntheitsgrad und Kapazität des Auftrittsorts eine garantierte Festgage angeboten wird. Nach dem “break even”, wenn die Eintrittsgelder alle Kosten gedeckt haben, können Musiker*innen am Gewinn prozentual beteiligt werden. Bei öffentlich geförderten Veranstaltungen richtet sich das Honorar auch oft nach dem Bekanntheitsgrad; allgemeine Richtlinien sind auch in den Empfehlungen zu Mindesthonoraren für Vorstellungen des Bundesverbands Freie Darstellende Künste sowie in der Willenserkärung zu Mindestgagen der Union deutscher Jazzmusiker*innen.

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