Welche Probleme gibt es bei dem Transport von Musikinstrumenten und Merchandise?
Innerhalb der EU-Zollunion können Musikinstrumente und Merchandise transportiert werden, ohne dass Zollformalitäten beachtet werden müssen. Bei einem Transport in ein Gebiet außerhalb der EU-Zollunion müssen gegebenenfalls Einfuhrabgaben gezahlt werden - zum Beispiel bei einem Verkauf von Tonträgern in der Schweiz. Für eine vorübergehende Verwendung von Berufsausrüstung (wie Musikinstrumenten) können mit einem Dokument namens Carnet A.T.A. Zollformalitäten vereinfacht werden. Wenn mit Musikinstrumenten, bei denen Teile von geschützten Arten verbaut wurden, in Länder außerhalb der EU gereist wird, sind dafür CITES-Dokumente erforderlich. Ansprechpartner für die Dokumente ist das Bundesamt für Naturschutz. Weiterführende allgemeine Informationen werden von touring artists und dem Pearle-Guide zum Thema grenzüberschreitender Transport von Musikinstrumenten aus geschützten Materialien angeboten. Eine Rangliste der Fluggesellschaften, bei denen Musikinstrumente unter günstigen Bedingungen mitgeführt werden können, gibt es auf der Webseite der Internationalen Musiker-Föderation.
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