Was ist “Scheinselbstständigkeit”?

  • Posted on: 27 January 2020
  • By: Eileen Möller

Manche Tätigkeiten können als “weisungsgebunden” definiert werden, wenn es bezüglich Ort, Dauer und Zeit klare Vorgaben gibt, die befolgt werden müssen. In diesem Fall darf die Tätigkeit nicht selbstständig ausgeführt werden, sondern nur im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses. Hinweise zur Vertragsgestaltung für die darstellende Künste sind in der Informationsschrift “Kriterien für die Abgrenzung von selbständiger und unselbständiger Tätigkeit” des Performing Arts Programs zusammengefasst. Für Musiklehrer*innen bietet das Dokument “KSVG/KSK und freie Musikschullehrer” der Fachgruppe Musik von ver.di grundlegende Anhaltspunkte.
Fragen? Mache einen kostenlosen Termin bei unserer Orientierungsberatung aus.

Zurück