Was ist die Künstlersozialabgabe?

  • Posted on: 28 January 2020
  • By: Eileen Möller

Der Zuschuss, von dem über die KSK Versicherte profitieren, wird zu 20 % von der Bundesregierung finanziert, und zu 30 % durch Sozialabgaben von Unternehmen, die Kunst und Publizistik verwerten. Diese Sozialabgabe wird “Künstlersozialabgabe” (KSA) genannt. Sie ist ein Prozentsatz, der auf alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler*innen und Publizist*innen gezahlten Entgelte (wie zum Beispiel Auftrittsgagen oder Honorare für Poster-Design) an die KSK gezahlt werden muss (der Prozentsatz wird jährlich neu festgelegt, 2020: 4,2 %). Dabei ist es egal, ob die selbstständige Person, an die ein Entgelt gezahlt wird, über die KSK versichert ist oder nicht. Da der Geltungsbereich das Territorium der BRD ist, fällt die KSA also auch dann an, wenn Entgelte an im Ausland lebende selbstständige Künstler*innen gezahlt werden, die temporär in Deutschland tätig sind. KSA muss auch gezahlt werden, wenn ein “Bandleader” Honorare an Musiker*innen auszahlt (siehe KSK-FAQ, Punkt 23). Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der KSK und bei touring artists sowie in der detaillierten Checkliste Künstlersozialabgabe.
Fragen? Mache einen kostenlosen Beratungstermin bei ClubConsult aus.

Zurück