Ich komme aus dem Ausland und würde gerne länger in Deutschland als Künstler*in leben. Was sind die Voraussetzungen?

  • Posted on: 27 January 2020
  • By: Eileen Möller

EU-Bürger*innen können grundsätzlich in jedem anderen EU-Mitgliedstaat arbeiten oder selbstständig tätig sein (Freizügigkeitsrecht). Achtung: bei einem Umzug nach Deutschland besteht auch für EU-Bürger*innen die Pflicht, eine deutsche Krankenversicherung abzuschließen (Versicherungspflicht). Andere Staatsangehörige müssen für einen längeren Aufenthalt einen Aufenthaltstitel einholen. Privilegierte Staatsangehörige (Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea, USA) können eine Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit direkt in Deutschland nach visumfreier Einreise beantragen. Alle anderen müssen einen Antrag bei einer deutschen Auslandsvertretung in ihrem derzeitigen Wohnsitzland stellen. Wichtig: es gibt in Deutschland kein “Künstlervisum”. In den Verfahrenshinweisen der Ausländerbehörde Berlin ist jedoch eine künstlerfreundliche Auslegung des Aufenthaltsgesetzes (§ 21 Abs. 5 AufenthG) enthalten, die eine Antragstellung positiv beeinflussen kann, aber nicht muss. Aufenthaltserlaubnisse können generell für alle Tätigkeiten beantragt werden, die Erlaubnis ist aber auf die Tätigkeiten und den Status (angestellt oder freiberuflich oder gewerblich selbstständig) beschränkt, für den der Antrag gestellt wird. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des Auswärtigen Amts und der Landesamt für Einwanderung; eine Checkliste für den Umzug nach Deutschland hat touring artists zusammengestellt.

Fragen? Mache einen kostenlosen Beratungstermin beim touring artists-Beratungsangebot aus.

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