Ich habe meine Kompositionen bei einer Rechteverwertungsgesellschaft im Ausland gemeldet - bekomme ich Tantiemen für meine Auftritte in Deutschland?
Die GEMA ist mit ausländischen musikalischen Urheberrechtsgesellschaften durch ein Netz sogenannter Gegenseitigkeitsverträge verbunden, das eine gegenseitige Rechteeinräumung und -wahrnehmung sicherstellt. Detaillierte Informationen gibt’s auf der GEMA-Webseite.
Zurück