Ich habe meine Kompositionen bei einer Rechteverwertungsgesellschaft im Ausland gemeldet - bekomme ich Tantiemen für meine Auftritte in Deutschland?

  • Posted on: 28 January 2020
  • By: Eileen Möller

Die GEMA ist mit ausländischen musikalischen Urheberrechtsgesellschaften durch ein Netz sogenannter  Gegenseitigkeitsverträge verbunden, das eine gegenseitige Rechteeinräumung und -wahrnehmung sicherstellt. Detaillierte Informationen gibt’s auf der GEMA-Webseite.

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