Wie bin ich bei Auftritten im Ausland krankenversichert?
Innerhalb der EU besteht die Möglichkeit einer sogenannten Entsendung mit A1-Formular. Bei einer Entsendung wird für eine zeitlich im voraus befristete berufliche Aktivität (wie zum Beispiel ein Konzert) das Sozialrecht sowie der berufliche Status im Wohnsitzstaat auf den Staat, in dem der Auftritt stattfindet, temporär “übertragen”. Angestellte werden von ihrem Arbeitgeber entsendet; Selbstständige können sich selber entsenden. Ansprechpartner für Entsendungen aus Deutschland und für die kostenlose Ausstellung eines A1-Formulars sind die Krankenkassen (für Personen mit einem Wohnsitz in einem anderen Land gibt es hier eine komplette Auflistung der zuständigen Stellen). Für Auftritte in einigen Ländern ist eine Entsendung mit A1-Formular wichtig, um nicht als Angestellte*r behandelt zu werden und dass keine Sozialabgaben von der Gage abgezogen werden. Bei Auftritten außerhalb der EU muss recherchiert werden, ob der Staat, in dem der Auftritt stattfinden soll, ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland abgeschlossen hat oder nicht. Detaillierte Informationen sind auf touring artists und im Cookbook for Cultural Managers: Social Security in an International Context zu finden.
Fragen? Mache einen kostenlosen Beratungstermin beim touring artists-Beratungsangebot aus.